Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg fordert flexible Lösungen für das Musizieren in Bläser- und Singklassen an allgemeinbildenden Schulen

Mit dem Beginn des neuen Schuljahres sind Bläser- und Singklassen an brandenburgischen Schulen pauschal verboten. Betroffen sind auch die Bläserklassen-Kooperationen der Gubener Musikschule mit der Corona-Schröter-Grundschule, der Friedensschule sowie der Mosaik-Grundschule in Peitz. Die Anträge auf Durchführung des Unterrichts mit einem speziellen Hygieneplan wurden abgelehnt. Der Erlass erfolgte seitens Bildungsministeriums im Alleingang ohne vorherige Abstimmung mit allen Beteiligten. Vor allem für die ca. 90 Anfänger, für die bereits in der ersten Schulwoche das Instrumentenkarussell starten sollte, ist unklar, wann mit sinnvollem Unterricht begonnen werden kann.

Vor den Sommerferien sind bereits gut drei Monate Unterricht durch die Schulschließungen ausgefallen und die Abschlussklassen mussten auf das jährliche Konzert zum Ende des Projekts verzichten.

Lesen Sie den Appell des Verbandes der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V.

Die 35 öffentlichen Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg sind landesweit Bildungspartner an mehr als 170 Schulen und 200 Kindertagesstätten. Allein das Programm „Klasse: Musik“ läuft an 92 Grund- und Förderschulen in Brandenburg. Insgesamt werden 225 Musikklassen wöchentlich im regulären Musikunterricht von einem Tandem aus Musiklehrerin oder Musiklehrer und einem Musikschulpädagogen oder einer Musikschulpädagogin gemeinsam betreut. 

Dieser Unterricht geht vom praktischen Musizieren aus und legt wichtige Grundlagen für die musikalische und soziale Entwicklung der Kinder. Musikklassen ermöglichen gemeinsame musikalische Erfahrungen und vermitteln je nach Profil instrumentale Kenntnisse und Fertigkeiten. In Zeiten von Corona haben die Pädagoginnen und Pädagogen, die Schulleitungen und Kommunen kreativ und unbürokratisch reagiert, online unterrichtet, große Säle zur Verfügung gestellt oder im Freien musiziert – unter Einhaltung des jeweiligen Hygienekonzepts. 

Der Schock ist daher groß, dass jegliches Singen und der Einsatz von Blasinstrumenten im Musikunterricht im aktualisierten Rahmen-Hygieneplan für allgemeinbildende Schulen pauschal verboten ist. Da ein Ende der Pandemie heute nicht absehbar ist, bedroht ein solches pauschales und unflexibles Verbot die entsprechenden Musikklassen als solche. Strukturen drohen wegzubrechen mit allen negativen Folgen für Schülerinnen und Schüler wie die Pädagoginnen und Pädagogen. Allein im Programm „Klasse: Musik“ sind vom Verbot nicht nur die 20 Singklassen und 48 Bläserklassen betroffen, auch die Elementaren Musikklassen verzichten aufs Singen, 

Der Verband der Musik- und Kunstschulen fordert daher ein Ende des pauschalen Verbots von Blasinstrumenten und des Singens im Musikunterricht der allgemeinbildenden Schulen. Im Einklang mit den jeweiligen Hygieneplänen vor Ort bedarf es flexibler Lösungen für die Sing- und Bläserklassen, die vom Singen auf dem Schulhof bis zur Bläserklasse in der Aula reichen können. Die jahrelange Aufbauarbeit dieses herausragenden Programms von Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen droht im 10. Jahr seines Bestehens nachhaltig beschädigt zu werden. 

Potsdam, 17.8.2020 

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